Neubau
Für ein neu errichtetes Gebäude ist nach Fertigstellung ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Energieausweis für Wohngebäude
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis? Ich kläre, welche Variante für Ihr Gebäude und den konkreten Anlass erforderlich oder möglich ist.
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Klarer Ablauf, passende Unterlagen und ein nachvollziehbares Ergebnis.
Bedarf oder Verbrauch
Entscheidend sind der Anlass, das Baujahr und die Zahl der Wohnungen. Für Wohngebäude lässt sich die erste Einordnung meist anhand dieser drei Fälle treffen.
Für ein neu errichtetes Gebäude ist nach Fertigstellung ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, ist bei Verkauf oder Neuvermietung grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Eine Ausnahme gilt, wenn das Gebäude bereits bei Fertigstellung oder durch spätere Änderungen mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht hat.
In vielen anderen Bestandsgebäuden besteht grundsätzlich Wahlfreiheit. Ein Verbrauchsausweis setzt geeignete, zusammenhängende Verbrauchsdaten aus mindestens 36 Monaten voraus.
Bei bestimmten umfangreichen Änderungen kann ebenfalls ein Bedarfsausweis erforderlich werden, wenn für das gesamte Gebäude Berechnungen nach dem GEG durchgeführt werden. Der konkrete Fall wird deshalb vor der Erstellung geprüft.
Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude anhand seiner baulichen und technischen Eigenschaften. Dadurch ist das Ergebnis weitgehend unabhängig vom individuellen Heizverhalten. Der Verbrauchsausweis stützt sich dagegen auf den witterungsbereinigten Energieverbrauch der Bewohner.
Ein gültiger Energieausweis muss grundsätzlich vorliegen, wenn ein bebautes Grundstück, Wohnungs- oder Teileigentum verkauft oder ein Gebäude beziehungsweise eine Wohnung neu vermietet, verpachtet oder verleast werden soll. Liegt bereits ein gültiger Ausweis vor, muss kein neuer erstellt werden.
Je nach Ausweisart werden beispielsweise Baujahr, Wohnfläche, Grundrisse, Angaben zur Gebäudehülle und Heizungsanlage oder vollständige Verbrauchsdaten benötigt. Sie erhalten vorab eine konkrete Unterlagenliste.
Gut zu wissen
Die Bearbeitungsdauer hängt von Ausweisart, Gebäude und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Einen realistischen Termin nenne ich nach der ersten Prüfung.
Das hängt insbesondere vom Anlass, dem Baujahr, der Zahl der Wohneinheiten und dem energetischen Standard des Gebäudes ab. Diese Angaben werden vor der Erstellung geprüft.
Der Bedarfsausweis betrachtet die baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes und ist dadurch weniger vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig. Der Verbrauchsausweis bildet dagegen den tatsächlichen, witterungsbereinigten Verbrauch der betrachteten Zeiträume ab.
Rückruf
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